Kosten


Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (alle Kassen)

Die Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen und zum Teil der privaten Krankenversicherungen und der regionalen Beihilfestellen. Ist eine psychotherapeutische Behandlung indiziert, werden die Kosten von der Krankenkasse oder den Beihilfestellen übernommen.

Systemische Familientherapie (privat)

Die Systemische Familientherapie ist ein anerkanntes Heilverfahren, aber leider noch nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen verankert. Die Kosten für die Systemische Familientherapie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In Einzelfällen tragen private Krankenkassen die Kosten. Die Bezahlung erfolgt nach monatlicher Rechnungsstellung per Überweisung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Therapiekosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich abzusetzen.
Das Beraterhonorar beträgt 79,- € für ein 60-minütiges Gespräch.
Bei längerer Sitzungsdauer erhöht sich das Honorar entsprechend. Es wird ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung gearbeitet. Ausfallende Termine lassen sich bei kurzfristen Absagen in der Regel nicht neu vergeben. Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, werden Sie gebeten Termine frühzeitig abzusagen. Erfolgt die Absage erst innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt (siehe § 615 BGB).