Kosten

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (alle Kassen)

Die Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen und zum Teil der privaten Krankenversicherungen und der regionalen Beihilfestellen. Ist eine psychotherapeutische Behandlung indiziert, werden die Kosten von der Krankenkasse oder den Beihilfestellen übernommen.

Kassenärztliche Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt für alle Kassen (GKV, Ersatzkassen)

Bei Indikationsstellung werden die Kosten für erforderliche probatorischen sowie therapeutischen Sitzungen in der Regel von den Kassen übernommen. Für Kassenpatienten ist kein Überweisungsschein vom Hausarzt zwingend notwendig. Hingegen muss jedes Quartal Ihre Versichertenkarte vorgelegt werden.

Kosten für Privatpatienten

Bei Privatversicherten (PKV) ist die Kostenübernahme abhängig vom individuellen Vertrag des Versicherten. Privatpatienten schließen zu Beginn der Behandlung einen Vertrag ab. Die Abrechnung der probatorischen sowie therapeutischen Sitzungen erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach der GOP.

Selbstzahler

Die Kosten sind adäquat der Privatpatienten.