Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Einzel- und Gruppentherapie
Was ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie?
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Psychotherapie ist eine wissenschaftlich fundierte und in ihrer Wirksamkeit vielfach bestätigte Behandlungsmethode bei psychischen Leiden und hat den Zweck psychische Krankheiten zu lindern und zu heilen. In der Psychotherapie verfolgen wir gemeinsam das Ziel, den symptomatischen Leidensdruck mithilfe konkreter und alltagstauglicher Lösungen zu vermindern.
Wann können Psychotherapeuten helfen?
Handelt es sich nur um eine Entwicklungskrise oder um eine individuelle Eigenheit meines Kindes oder liegt bei ihm eine psychische Störung vor? Dies zu unterscheiden ist für Eltern sehr schwer. Psychotherapeuten sind darin ausgebildet, seelische Belastungen und ihre Behandlungsbedürftigkeit zu beurteilen.
- Beispiele für den Anlass einen Psychotherapeuten aufzusuchen:
- Schrei-, Schlaf- und Fütterprobleme beim Säugling
- Einnässen und Einkoten
- Andauernde Ängste (Soziale Ängste, Panik, anhaltende Sorgen, Prüfungs- und Leistungsängste)
- Zwänge (Waschzwänge, Kontrollzwänge, Ordnungszwänge, Zählzwänge und damit einhergehende belastende Befürchtungen) und Tics
- Niedergeschlagenheit, Traurigkeit, Hoffnungslosigkeit, übermäßiger Rückzug
- Selbstverletzendes Verhalten
- Entwicklungsverzögerungen
- Schule schwänzen, weglaufen, stehlen, lügen
- Traumatische Erlebnisse, akute Krisen
- Chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, die zur seelischen Belastung werden
- Stresssymptome, Burn-out
- Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Heißhungerattacken/Binge eating, Körperschemastörungen, Adipositas)
- impulsives Verhalten, aggressives, verweigerndes und oppositionelles Verhalten
- Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätssyndrom (ADHS)
- Auffällige Persönlichkeitszüge
- Starkes Verlangen (Sucht) z.B. nach Alkohol, Medikamenten, Internetsucht, Drogen
- Schlafstörungen
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
Gesetzlich Krankenversicherte können sich direkt an einen Psychotherapeuten wenden. Für Ihr Kind benötigen sie keine Überweisung, müssen aber zum Erstgespräch die Krankenversicherungskarte Ihres Kindes mitbringen. Jugendliche können ca. ab einem Alter von 15 Jahren selbstständig, d.h. auch ohne Wissen der Eltern, bei der Krankenkasse eine Psychotherapie beantragen.
Die ersten Gespräche heißen „probatorische Sitzungen“ und dienen dem Kennenlernen, der Diagnostik und der Klärung der Frage, ob eine ambulante Psychotherapie die geeignete Behandlungsform ist und ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ist eine Psychotherapie indiziert, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Die Krankenkasse muss den Antrag genehmigen, bevor die Behandlung beginnt. Bei der Bearbeitung des Antrages werden Sie umfassend unterstützt.
Nach der Probatorik werden die Ergebnisse besprochen sowie der Behandlungsplan und Therapieziele erarbeitet. Die Stunden teilen sich in Einzelgespräche nur mit dem Kind oder Jugendlichen, in Einzelgespräche nur mit den Bezugspersonen und in gemeinsame Sitzungen mit den Eltern auf. Zudem ist es möglich unser Angebot für gruppentherapeutische Sitzungen mit mehreren Kindern und Jugendllichen in Anspruch zu nehmen. Auch der Einbezug von z.B. Kindergarten oder Schule kann sinnvoll sein, kommt aber erst in Frage, wenn ein schriftliches Einverständnis des Patienten oder der Sorgeberechtigten vorliegt, denn der Psychotherapeut unterliegt der Schweigepflicht.
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten und findet meist mindestens 1mal pro Woche statt. Wie lange eine Psychotherapie insgesamt dauert, hängt vom Schweregrad der Erkrankung ab.
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